
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Ehe zu beenden. Die Annullierung der Ehe und die Ehescheidung.
In der Praxis spielt die Annullierung der Ehe keine große Rolle. Sie ist die absolute Ausnahme, wenn der Ehepartner den anderen Teil schwer getäuscht hat. Zum Beispiel, bei Scheinehen oder Täuschung über besondere Krankheiten etc.
Trennungsjahr
Eine Ehescheidung ist ein tief greifender Entschluss, der wohl überlegt sein will. Da dies der Gesetzgeber gleichfalls so sieht, verlangt er das Vorliegen eines Trennungsjahres als Scheidungsvoraussetzung.
Sind die Ehepartner sich einig, so teilen sie gemeinsam dem Gericht einen Trennungszeitpunkt mit. Dieser wird von Seiten des Gerichtes nicht überprüft.
Eine Trennung kann bereits in der gemeinsamen Wohnung vorliegen. Es ist nicht nötig, dass die Ehepartner an getrennten Orten leben. Leben beide in der gemeinsamen Wohnung, so müssen diese in getrennten Zimmern schlafen und dürfen keine gegenseitigen Dienstleistungen erbringen (Wäsche waschen, Essen kochen etc.).
Zustimmung
Leben die Partner bereits mind. 1 Jahr und noch keine 3 Jahre getrennt, so muss der Ehepartner entweder selbst einen Scheidungsantrag stellen oder die Partner müssen sich einig über die Scheidung sein. Hierzu gehören
Teilweise nehme Gerichte es mit einer Einigung über diese Scheidungsfolgen nicht sehr genau. Diese scheiden auch dann, wenn keine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen wurde. Im gegenseitigen Interesse sollte dies aber möglichst immer geschehen. Hierbei kann Ihr Rechtsanwalt behilflich sein.
Ist der Partner bei einer Trennung von mind. 1 bis max 3 Jahren nicht mit der Scheidung einverstanden, so muss das scheitern der Ehe bewiesen werden. Dem Gericht müssen daher die Scheidungsgründe mitgeteilt werden. Hierbei kann es zu Zeugenvernehmungen kommen, wenn der andere Ehepartner diese Gründe bestreitet. Auch der Ehepartner, der die Scheidungsgründe geschaffen hat, kann in einem solchen Falle die Scheidung beantragen.
Leben die Partner bereits seit mehr als 3 Jahren getrennt, so gilt die Ehe als zerrüttet und wird auch ohne Zustimmung des Ehepartners geschieden.